Häufige Fragen

Sobald Ihrem:Ihrer Ärzt:in die von Ihnen unterschriebene Teilnahmeerklärung vorliegt, kann die Versorgung beginnen.

Ja, die Teilnahme ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihrem:Ihrer Ärzt:in / Therapeut:in und informieren ihn:sie über das Programm NPPV.

Ihre Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber einem:einer Ärzt:in/Psychotherapeut:in oder der IVPNetworks GmbH innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden.

NPPV wird aus Mitteln des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses finanziert. Für Sie als Patient:in ist das Programm kostenfrei.

Ihre Daten werden nach aktuellen Standards gesichert. Wir stellen sicher, dass nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten haben, die dies unmittelbar für Ihre Behandlung im Rahmen von NPPV benötigen.

Das Ziel von NPPV ist es, vorhandene Ressourcen optimal zu nutzen, um eine schnelle und bedarfsgerechte Behandlung zu gewährleisten. Ihr:e Bezugsärzt:in sichert Ihnen zu, in akuten Krankheitsphasen kurzfristig einen Sprechstundentermin anzubieten. Außerdem werden im Rahmen von NPPV zusätzliche niederschwellige Behandlungsalternativen (wie Gruppen oder Online-Selbsthilfe) angeboten.

Nein, lediglich Ihr:e Ärzt:in / Therapeut:in muss in der Region Nordrhein niedergelassen sein und die Berechtigung zur Abrechnung mit der KV Nordrhein besitzen.

Es gibt leider keine Möglichkeit, an NPPV teilzunehmen, wenn Sie nicht bei einer der genannten Krankenkassen versichert sind.

Sie haben weitere Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns!